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BWAG S3-Praxishilfe

Praxishilfe für Suchtselbsthilfegruppen

für den Umgang mit Gruppenbesuchern, die Alkohol reduziert oder kontrolliert trinken wollen.

 

Anlass

S3-Leitlinie zu alkoholbezogenen Störungen (www.dg-sucht.de/s3-leitlinien)

GRUNDSÄTZLICHES

Die "Reduktion des Alkoholkonsums" wurde als Gesundheitsziel in die Sozialgesetzgebung aufgenommen. So beschlossen vom Bundestag am 18.06.2015 im Rahmen des Präventionsgesetzes. Damit sind Modelle reduzierten und kontrollierten Trinkens eine gesetzte Größe in der Reha-Landschaft.

Unsere Selbsthilfegruppen haben offene Türen für alle, die teilnehmen wollen. Und zwar unabhängig von der Motivation ihres Kommens. Mit derselben Selbstverständlichkeit haben unsere Gruppen eine "Hausordnung", zu deren wichtigster Regel die Abstinenzorientierung gehört. Je sicherer wir uns dieser Regel sind, umso gelassener können wir mit anderen Konzepten umgehen. Das heißt, dass wir neuen Gruppenbesuchern eine Chance geben, uns kennen zu lernen und dass wir niemandem etwas überstülpen, jedoch unsere Überzeugung sehr wohl leben und auch darüber reden.

KONKRET

Jede Selbsthilfegruppe entscheidet eigenverantwortlich, inwieweit sie Hilfesuchende aufnimmt, die mit dem Ziel des reduzierten Konsums beziehungsweise kontrollierten Trinkens kommen. Diese Entscheidung ist von der Bereitschaft und Stabilität der Gruppenteilnehmer abhängig. Werden Hilfesuchende aufgenommen, die dieses Ziel verfolgen, werden sie willkommen geheißen. Nach ihrer persönlichen Vorstellung und Darstellung ihres Anliegens werden sie zur Teilnahem am Gruppengeschehen eingeladen. Der Diskussion um Inhalte von Konzepten reduzierten und kontrollierten Trinkens wird kein Raum gegeben, vielmehr liegt der Fokus des Gruppengesprächs auf der Alltagsgestaltung der Anwesenden sowie der Abstinenzorientierung der Gruppenarbeit.

 

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